Beschwerde des Kantons Uri für Stromlieferpflicht ist unbegründet.
Wie bereits das Urner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht die von Kanton und Korporation Uri eingeklagte Lieferpflicht der Kraftwerk Göschenen AG (KWG) zugunsten des Kantons Uri verneint und die Beschwerde vollumfänglich als unbegründet abgewiesen.
Gerichtsentscheid (pdf, 23 kb)
Medienmitteilung vom 11. Juli 2013